Mietdauer: 24 Stunden
Freikilometer: 300 km
Mehrkilometer: werden mit 20 Cent pro Kilometer berechnet
Mietdauer: 1 Woche
Freikilometer: 1000 km
Mehrkilometer: werden mit 20 Cent pro Kilometer berechnet
Mietdauer: 1 Monat
Freikilometer: 1500 km
Mehrkilometer: werden mit 20 Cent pro Kilometer berechnet
Langzeitmiete auf Anfrage möglich
Versicherung: Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt (Führerschein seit 2 Jahren)
Farbe: Black Pearl
Bereifung: Sommerreifen
Ladekabel wird mitgeliefert: Typ2 bis 22 kW
Renault ZOE R135 Z.E. 50 Black Peral
1-Zonen-Klimaautomatik
3 Kopfstützen hinten, höhenverstellbar
3-Punkt-Sicherheitsgurte auf allen Plätzen der Rücksitzbank
Ablage zum induktiven Laden des Smartphones
Außenspiegel elektr. einstell-, beheiz- u. anklappbar
Beheizbare Heckscheibe
Einparkhilfe vorne und hinten, akustisch
ESP mit Antriebsschlupfregelung
Fensterheber elektrisch hinten
Fensterheber elektrisch vorne (mit Impulsschaltung und Einklemmschutz fahrerseitig)
Fernlichtassistent
Geschwindigkeitswarner inkl. Verkehrszeichenerkennung
Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe getönt
Innenspiegel automatisch abblendend
ISOFIX Kindersitzvorrüstung
Keycard Handsfree
LED-Nebelscheinwerfer
LED-Tagfahrlicht
Leichtlaufreifen Michelin
Lenkrad in Lederoptik, beheizbar
Sitzheizung vorne, Fahrer und Beifahrer
Licht- und Regensensor
Mobilitäts-Set
Notbremsassistent mit Fußgängererkennung
Online-Multimediasystem EASY LINK mit 7-Zoll- Touchscreen
Smartphone-Integration
Navigation
Reifendruckkontrolle
Rückfahrkamera
Rücksitzlehne geteilt umklappbar (1/3 zu 2/3)
Sicherheitsgurte vorne höhenverstellbar
Sonnenblenden mit Make-Up Spiegel, beleuchtet
Spurhalteassistent
Tempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer
Toter-Winkel-Warner
Wasserpumpe
CCS-Ladeanschluss (50 kW DC)
Geräuschsimulator Z.E. Voice (Akustisches Warnsystem – AVAS)Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Nutzungsdauer zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit an der Anmietstation zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem Teilzeug diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat.
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug Teilzeug spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbart wurden.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug Teilzeug zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör aushändigen, bzw. zurückgeben.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter von Teilzeug zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.
Teilzeug haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Teilzeug abhandengekommen sind.
Sie als Mieter sind verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt innerhalb von 24 Stunden an Teilzeug zu melden, bzw. anzugeben.
Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Teilzeug Sie darüber informieren.
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss Teilzeug davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Teilzeug ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
In einem solchen Fall ist Teilzeug berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen.
Teilzeug kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der Teilzeug durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
Teilzeug ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
Abholung nach Vereinbarung
Unsere Standorte:
80336 München
82335 Berg
Gegen Aufpreis von 40 Euro kann das Fahrzeug auch im Raum München (Umkreis 40 km) ausgeliefert werden.Stellen Sie einen Mangel oder Schaden am Fahrzeug fest, der nicht dokumentiert ist, ist der Mieter oder der Fahrer verpflichtet sicherzustellen, dass dieser umgehend dokumentiert und Teilzeug gemeldet wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am Fahrzeugzubehör.
Reichweite: ca. 300 km
Für das Aufladen des 50 Akkus auf 80 Prozent seiner Kapazität an der 50-kW-Schnellladestation genügen 70 Minuten.
1. Beschleunigte Ladung an einer 400-Volt-Drehstrom-Station (AC, 3-phasig) mit 32 Ampere und 22 kW Ladeleistung:
An einer Schnellladesäule mit 22 kW oder mehr ist die 50 Batterie schon nach 2:40 Stunden zu 80 Prozent geladen.
2. Beschleunigte Ladung an der heimischen Wallbox mit 400-Volt-Drehstrom (AC, 3-phasig) mit 16 Ampere und 11 kW Ladeleistung:
Hier ist der 50 Akku in 4:30 Stunden wieder zu 80 Prozent „voll“.
3. Per Standardladung an einer Wallbox mit 230 Volt Wechselspannung, 32 Ampere und 7,4 kW Ladeleistung:
Der 50 Akku verfügt nach 9:25 Stunden wieder über seine volle Ladekapazität. In Verbindung mit der 40 Batterie ist dies nach 7:20 Stunden der Fall.
4. Per Standardladung an einer Wallbox mit 230 Volt Wechselspannung, 16 Ampere und 3,7 kW Ladeleistung:
Selbst per Standardladung können Sie Ihren ZOE mit 50 Batterie bequem in 19 Stunden „volltanken“
Präambel
Teilzeug betrieben durch die Indigo8 GmbH (nachfolgend Teilzeug genannt) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz am Parkweg 17, 82335 Berg, eingetragen beim Registergericht München unter der Nummer HRB 185735.
Gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Fahrzeug-Benutzervertrags folgende Leistungen zu erbringen:
die Vermietung des Fahrzeugs gemäß für den im Fahrzeug-Benutzervertrag genannten Person, Firma (nachfolgende Mieter genannt) und Zeitraum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Fahrzeug-Benutzervertrag aufgeführt ist.
Bestimmte Serviceleistungen, die wir dem Mieter für die Dauer des Fahrzeug-Benutzervertrags zur Verfügung stellen.
Die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Teilzeug maßgeblichen Dokumente sind:
-der Fahrzeug-Benutzervertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von dem Mieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).
-Nutzungsvertrag mit für weitere Fahrer
-allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilzeug
-die Bestimmungen zum Versicherungsschutz
1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?Die Bedingungen gelten für den Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für jeden zusätzlichen Fahrer, der einen Nutzungsvertrag mit Teilzeug abgeschlossen hat und für das Fahrzeug registriert ist, sowie einen gültigen Führerschein zur Prüfung und Verifizierung dem Vermieter oder Teilzeug vor Fahrbeginn, bzw. Mietbeginn vorgelegt hat und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.
Der im Fahrzeug-Benutzervertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlungen an Teilzeug und für die Zahlungen der weiteren Fahrzeugnutzer der nach dem Nutzungsvertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.
2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?
Jede juristische Person und jede natürliche Person, die einen Nutzungsvertrag mit Teilzeug abgeschlossen hat und einen gültigen Führerschein vorweisen kann der berechtigt ist das Fahrzeug zu fahren.
-rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Nutzungsvertrag mit Teilzeug abzuschließen, und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Nutzungszeitraum zu übernehmen.
-über die Zahlungsmittel verfügt, die von Teilzeug akzeptiert werden.
-gültige Dokumente vorlegt, die nachfolgend aufgeführt sind.
Teilzeug fordert die Vorlage folgender Dokumente:
-Nutzungsvertrag
-Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA Lastschriftmandat, PayPal, Rechnung
-In Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (europäischer oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)
-Nachweis der aktuellen Anschrift, kein Postfach
Teilzeug ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.
3) Wer darf das Fahrzeug führen? (Berechtigte Fahrer)-Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die ausdrücklich mit vollständigen Daten im Nutzungsvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und weitere registrierte Nutzer der
-einen gültigen Führerschein vorlegt.
-mindestens 2 Jahre den Führerschein besitzt
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von Teilzeug Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
4) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?Eine Person, die nicht bei Teilzeug registriert ist und als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die einen gültigen Führerschein nicht vorlegen können.
Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber Teilzeug für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch den Mieter und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.
Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatz-leistungen, die durch Teilzeug angeboten werden.
Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).
5) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? (Vertragsgebiet)
Der Mieter und der Nutzer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die nicht befahren werden dürfen:
gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Nutzer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.
6) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden
Teilzeug haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet Teilzeug für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung oder einen verpassten Termin im Zusammenhang mit der Vermietung.
7) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?
Mieten Sie ein Fahrzeug von Teilzeug an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Nutzungsdauer zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit an der Anmietstation zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem Teilzeug diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat. Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben benannt zurückgeben, wird Teilzeug gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“).
Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren.
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die Teilzeug in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben.
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen oder bei Krankheit.
Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Strom, Bremsöl, Wischwasser, Luftdruck, etc.) im Bedarfsfall zu befüllen.
Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben:
-das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
-zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für ein erweitertes Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit Teilzeug vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.
-Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
-Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (ausgenommen es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z.B. Deo/ Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).
-Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
-Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (sogenannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.
-Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
-Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.
-Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).
-Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.
-zur Begehung einer Vorsatztat.
-zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.
-Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/ oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch Teilzeug genehmigt. Falls Teilzeug Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird Teilzeug Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.
-zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
-für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Bremsen, Licht, Batteriezustand und Reifendruck, durchzuführen.
Sie haften gegenüber für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Fahrzeugprüfungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.
Teilzeug behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
8) Welche Leistungen sind im Mietpreis enthalten?
Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:
-Selbstfahrervermietversicherung Teil- und Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt (gemäß Police Itzehoer Versicherung)
-Technische Unterstützung für das Fahrzeug bei nicht vom Mieter oder Fahrer verursachter Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs
-Fahrleistung: je nach abgeschlossener Mietdauer, die Fahrleistung ist abhängig von der Mietdauer und wird im Mietvertrag geregelt. Mehrkilometer werden mit 20 Cent an den Mieter weiter verrechnet.
9) Welche Leistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?
-Stromkosten
-Abschleppdienst
-Ersatzfahrzeug bei Werkstatt Aufenthalt oder anderen technischen Problemen
-Maut und Gebühren
10) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?
-Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften.
-Für die Zahlung der Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird.
-Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungs-pauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
-Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, Ladekabel, Warndreieck, Warnweste, Erste Hilfe Kasten, usw.
-die Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.
-Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.
11) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?
Stellen Sie einen Mangel oder Schaden am Fahrzeug fest, der nicht dokumentiert ist, ist der Mieter oder der Fahrer verpflichtet sicherzustellen, dass dieser umgehend dokumentiert und Teilzeug gemeldet wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am Fahrzeugzubehör.
12) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug Teilzeug spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbart wurden.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug Teilzeug zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör aushändigen, bzw. zurückgeben.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter von Teilzeug zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.
Teilzeug haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Teilzeug abhandengekommen sind.
Sie als Mieter sind verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt innerhalb von 24 Stunden an Teilzeug zu melden, bzw. anzugeben.
Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Teilzeug Sie darüber informieren.
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss Teilzeug davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Teilzeug ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
In einem solchen Fall ist Teilzeug berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen.
Teilzeug kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der Teilzeug durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
Teilzeug ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
13) Schäden am Fahrzeug
Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei dem Mieter bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen:
Bei Rückgabe festgestellte Schäden werden nach Aufwand an den Mieter verrechnet.
Bei einem substantiellen Schaden, der die weitere Vermietung oder Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt und der eine vorübergehende Standzeit für die Reparatur nach sich zieht, z. B. – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Schäden an der Karosserie, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages, der durch eine Reparaturwerkstatt erstellt wird, oder eines Gutachtens berechnet.
Werden während der Mietdauer Schäden festgestellt, müssen Teilzeug folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
-Protokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung der festgestellten Schäden.
-Fotos der Schäden.
-einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten, die abhängig von der Art des Schadens unterschiedlich sind, zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadens.
-Ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur wird von Teilzeug nicht gestellt. Die Kosten für die Mietdauer müssen vom Mieter weiter an Teilzeug bezahlt werden.
Hat der Mieter Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, kann der Mieter diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung an Teilzeug per E-Mail oder per Post mitteilen.
Bringt der Mieter innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwände vor oder übermittelt keine entsprechenden Beweise, behält sich Teilzeug das Recht vor, dem Mieter die erforderlichen Reparaturkosten in Rechnung zu stellen, sofern dem Mieter oder dem eingetragenen Fahrer der Schaden zuzurechnen ist und die Versicherung nicht dafür aufkommt.
Bitte beachten, abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes (siehe auch die Teilzeug Bestimmungen zum Versicherungsschutz von der Itzehoer Versicherung, eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.
14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs
Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.
Dh. beachten der Warnlampen im Fahrzeugdisplay und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Im Zweifel den Notfallmanagement-Service von Renault telefonisch kontaktieren unter aus dem Inland: 01806 365 365** aus dem Ausland: +49 2232 73 78 00
** 0,20 €/Verbindung aus dem Festnetz, max. 0,60 €/Verbindung aus dem Mobilfunknetz.
Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch Teilzeug untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Preis von € 50 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Teilzeug in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt Teilzeug gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Der Mieter haftet gegenüber Teilzeug für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
15) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs
Im Falle eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch der Mieter oder Fahrer gehindert sind, die Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird dem Mieter oder Fahrer der Notfallmanagement-Service von Renault zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten.
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und Teilzeug zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, Teilzeug eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeug-papieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.
16) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?
Der Mieter bekommt eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs.
Der Mieter zahlt je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder Teilzeug zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die festgestellt wurden, wird Teilzeug dem Mieter in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadensbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn Teilzeug von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.
Einwände gegen diese Berechnung kann der Mieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen und Beweise, dass Sie nicht der Verursacher sind. Falls der Mieter nicht innerhalb dieser Frist reagiert, werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Einzugsermächtigung wird eine Lastschriftankündigungsfrist (Pre-Notification) von einem Tag vereinbart, die mit Versendung der Einzugsermächtigung erfüllt wird.
Zahlt der Mieter den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern der Mieter erkennbar zahlungsunfähig oder -willig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.
17) Schutz personenbezogener Daten
Teilzeug nutzt die personenbezogenen Daten, die direkt von der Vermietung und Nutzung des Fahrzeugs erhoben wurden, einschließlich der Einzelheiten zu jedem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, zweckgebunden für die Abwicklung des Mietverhältnisses und auch des Zahlungsanspruches, zur Prüfung der Identität und zur Betrugsüberwachung und für weitere Fragen vor, während und nach Beendigung der Fahrzeugmiete.
Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie online unter Teilzeug Datenschutzrichtlinie und in den AGBs von Teilzeug.
Teilzeug erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten, um dem Mieter und Nutzer Mobilitätsservices anzubieten und für eigene Marketingzwecke wie spezielle Angebote und Kundenbindungsprogramme. Der Mieter und die Nutzer werden über jede Datenerhebung von Teilzeug informiert.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz hat der Mieter und der Nutzer jederzeit das Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung der personenbezogenen Daten. Bitte schriftlich an die folgende Adresse wenden: Indigo8 GmbH, Parkweg 17, 82335 Berg, mitteilen@teilzeug.de
Wir weisen auf die bestehende Datenverarbeitung hin, die das Ziel hat, Risiken zu vermeiden.
Wir weisen darauf hin, dass die personenbezogenen Daten bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auf Verlangen den Polizeibehörden mitgeteilt werden, falls während der Mietzeit Verkehrsvorschriften missachtet oder eine strafbare Handlung begangen wurde.
18) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem (GPS) und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen
Alle Fahrzeuge von Teilzeug sind mit einer Technik ausgestattet, die für Teilzeug die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Der Mieter und Fahrer willigen ein, dass Teilzeug GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug ausserhalb des vertraglich vereinbarten Gebiets genutzt wird. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Teilzeug. Wir weisen darauf hin, dass Teilzeug aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
Die Fahrzeuge der Teilzeug-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Teilzeug verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der Teilzeug-Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.
19) Haftung des Mieters im Schadensfall
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschalen. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Police der Itzehoer Versicherung die Selbstbeteiligung beträgt mindestens € 500,00.
Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grobfahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
20) Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Teilzeug gegen den Mieter oder Fahrer erst fällig, wenn Teilzeug Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe oder Meldung des Schades des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird Teilzeug den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.
21) Haftung von Teilzeug
Jegliche Haftung von Teilzeug wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Teilzeug oder der Hersteller auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
22) Regelung von Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten zwischen dem Mieter, dem Fahrer und Teilzeug findet das deutsche Recht Anwendung.
Alle Mitteilungen sind an die jeweils im Fahrzeug-Benutzervertragsgenannten Anschriften zu senden. Diese Anschriften erkennen die Parteien als verbindlich für den Zugang von Mitteilungen an.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
Stand 03/2021
Selbstfahrervermietversicherung Teil- und Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt (gemäß Police Itzehoer Versicherung)