Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Nutzungsdauer zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit an der Anmietstation zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem Teilzeug diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat.
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug Teilzeug spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbart wurden.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug Teilzeug zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör aushändigen, bzw. zurückgeben.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter von Teilzeug zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.
Teilzeug haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Teilzeug abhandengekommen sind.
Sie als Mieter sind verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt innerhalb von 24 Stunden an Teilzeug zu melden, bzw. anzugeben.
Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Teilzeug Sie darüber informieren.
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Fahrzeug-Benutzervertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss Teilzeug davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Teilzeug ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
In einem solchen Fall ist Teilzeug berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen.
Teilzeug kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der Teilzeug durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
Teilzeug ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.