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Tarife und Gebührenliste Ben e-Bike Vermietung

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1 Tag: 39 €

1/2 Tag: 29 €

TARIF

4 €

VERSICHERUNG

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Herzlich willkommen!

Sie möchten ein Ben e Bike reservieren, dann melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

mieten@teilzeug.de oder telefonisch +49 151 618 22 171

Bitte beachten Sie: die Ben e-Bikes sind mit Licht, Reflektoren und Schutzblech ausgestattet und entsprechen der StVZO.

Die Ben e-Bikes gibt es bei uns in zwei Größen: als 24" und 26" Variante.

Mängel und verursachte Schäden am Fahrzeug sind der Firma Teilzeug, Tel. 0160 118 4661, mitteilen@teilzeug.de unverzüglich zu melden.

Tarif:

  • Fahrzeugklasse: Ben e-Bike 24", 26", 27.5"

  • Tagespreis von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr: 39 Euro (andere Zeiten nach Absparche möglich)

  • 1/2 Tagespreis von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr oder von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr: 29 Euro

  • Wochenpreis 7 Tage: 210 Euro

Gebühren für Stornierung

  • 12 Stunden vor Beginn kostenlos, danach fallen 50% der Mietkosten an.

Bezahlung

  • Bezahlung per Banküberweisung oder PayPal, der Betrag ist vor Beginn der Anmietung zu bezahlen.
    Paypal: paypal@indigoinc.de

Verunreinigungen

  • Bei sehr starken Verunreinigungen ist eine Aufwandsentschädigung von max. 30 Euro zu zahlen.

Diebstahl/Beschädigung/Versicherung

  • Die Ben e Biks sind nicht versichert

Vertragsbedingungen

 

§ 1 Mietgegenstand

Gegenstand des Mietvertrags ist die Vermietung von eBikes mit Vorder- u. Rücklicht, ggf. Helm und sonstigem Zubehör.

§ 2 Zustand

Das eBike/die eBikes befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand, andernfalls gemäß Mängelliste auf der Vorderseite. Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit nicht.

§ 3 Miete, Kaution

Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet den vereinbarten Mietpreis und die Kaution zu leisten. Die Zahlung ist 24 Stunden vor der Mietzeit fällig.

§ 4 Pflichten des Mieters

Der Mieter darf das eBike nicht an Dritte übergeben, es sei denn, der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, ds eBike sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass er das eBike nie abstellt, ohne es abzuschließen. Der Mieter darf am eBike keine technischen oder optischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter versichert, dass er das eBike nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führen wird und sich an die StVO hält.

§ 5 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Verlust, Haftung

Wird der Mieter während der Nutzung verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall oder ähnliches verwickelt, so hat unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Dies gilt auch für den Fall, dass das eBike abhanden kommt. Der Mieter hat alle erforderlichen Angaben zu machen, die zur Klärung der Haftungsfrage beitragen, insbesondere Nennung von Name und Anschrift der Unfallbeteiligten, Angabe des Ortes an dem das eBike gestohlen wurde. Bei einem Verlust oder Unfall ist der Vermiete berechtigt, die Daten des Mieters an Dritte (Polizei usw.) weiterzugeben. Bei Verlust haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in vollem Umfang.

§ 5.1

Der Mieter haftet für alle Schäden oder den Verlust an dem/den eBike/s und weiteren überlassenen Gegenständen. Der Mieter haftet nicht, falls es sich um einen Materialfehler bei den eBikes handelt und kein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt. Der Mieter hat den Beweis zu erbringen, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat = Verstoß gegen § 309 BGB. Im Falle einer Beschädigung/Verlust des Mietobjektes kann der Vermieter die Kaution einbehalten, soweit diese den Schaden des Vermieters abdeckt. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des eBikes festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das eBike nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.

§ 5.2

Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der StVO, während der Nutzung des eBikes ist ausschließlich Sache des Mieters.

§ 5.3 

Wird bei der Rückgabe des eBikes ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt wurde, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des eBikes bestanden hat.

§ 5.4

Die Haftung des Vermieters ist bei sonstigen Schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (Vgl. § 309, Nr. 7, BGB).

§ 6 Rückgabe

Der Mieter hat das eBike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

Der Mieter ist damit einverstanden, von der Firma Indigo Media UG schriftlich oder telefonisch informiert zu werden. Hierzu werden seine Daten elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

 

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