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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilzeug 

Teilzeug wird betrieben durch die Indigo8 GmbH

§ 1 Gegenstand

TEILZEUG betrieben durch die Indigo8 GmbH, Amtsgericht München, HRB 185735, (nachfolgend kurz „TEILZEUG“) vermietet oder vermittelt (als Vermittler) registrierten natürlichen Personen (nachfolgend kurz „Kunden“) und registrierten natürlichen Personen als Unternehmer sowie juristischen Personen (nachfolgend kurz „Firmenkunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Fahrzeuge zur Kurzzeitmiete (nachfolgend „Kurzzeitmiete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Registrierung und den Abschluss des Kundenvertrages, die jeweiligen Nutzungsverträge und die Miete von Fahrzeugen von TEILZEUG oder eines ihrer Kooperations- und Vertragspartner. Es gelten die Preise und Tarife der jeweils gültigen Preis- und Tarifübersicht zum Zeitpunkt der Buchung des jeweiligen Nutzungsvertrages im Sinne des § 4 dieser AGB (nachfolgend „gültige Tarifübersicht“). Sämtliche von diesen abweichenden AGB finden auf die zwischen TEILZEUG und dem Kunden bzw. dem Firmenkunden abgeschlossene Vertragsbeziehung keine Anwendung. Der Begriff „Kunde“, „Tarifpartner“ und „Fahrberechtigter“ dient bloß der Vereinfachung und Verbesserung der Lesbarkeit und umfasst sowohl das männliche, das weibliche, als auch das diverse Geschlecht.

§ 2 TEILZEUG als Vermittler

Der Kunde kann im Rahmen seines Kundenvertrages neben den Fahrzeugen der TEILZEUG auch Fahrzeuge von Kooperations- und Vertragspartnern von TEILZEUG in Kurzzeitmiete nutzen. In diesen Fällen erbringt TEILZEUG die Dienstleistungen nicht als Vermieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten. Der Vertrag über die Nutzung des Fahrzeugs kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Kooperations- und Vertragspartner als Vermieter und dem Kunden als Mieter zustande. Die vorliegenden AGBs sind auf dieses Mietverhältnis sinngemäß anzuwenden (dh. TEILZEUG als Vermieter betreffende Rechte und Pflichten treffen im Vermittlungsfall den Kooperations- und Vertragspartner), ebenso die Preis- und Tarifübersicht von TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner.

§ 3 Fahrberechtigung

Fahrberechtigt sind Kunden bzw. Firmenkunden, die einen Kundenvertrag mit TEILZEUG oder mit dem Kooperations- und Vertragspartner abgeschlossen haben und weitere vom Kunden bzw. Firmenkunden angemeldete/registrierte natürliche Personen (nachfolgend „Tarifpartner“). Buchungen von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden bzw. des Firmenkunden. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung von einer anderen natürlichen Person (nachfolgend „Fahrberechtigter“) gefahren werden. Der Kunde hat sicherzustellen und ist verantwortlich dafür, dass die Tarifpartner und Fahrberechtigten die Regelungen dieser AGBs beachten und einhalten sowie bei Fahrten fahrtüchtig im Sinne der StVZO sind. Dieser Verpflichtung hat im Hinblick auf den Tarifpartner auch der Firmenkunde nachzukommen, wofür dieser verantwortlich ist. Der Kunde bzw. der Firmenkunde sowie die Tarifpartner und/oder Fahrberechtigten müssen im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis im Sinne des Führerscheingesetzes für das jeweilige Fahrzeug sein. Der Kunde bzw. der Firmenkunde hat das Handeln der Tarifpartner und/oder Fahrberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde bzw. der Firmenkunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z.B. bei Verkehrsstrafen, oder sonstigen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).

§ 4 Zugänge zu den Fahrzeugen

Jeder Kunde bzw. Firmenkunde erhält einen Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä. für den Zugang zu den Fahrzeugen. Firmenkunden können je nach Anforderung auch weitere andere Zugangsmedien ausgehändigt werden. Eine Weitergabe des Schlüssels, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä und/oder der PIN/Passwort an nicht fahrberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Kunde bzw. Firmenkunde bleibt gegenüber TEILZEUG oder dem jeweiligen Kooperations- und Vertragspartner der alleinige Verantwortliche für das/die Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä.; er hat für eine sorgfältige Verwahrung Sorge zu tragen. Der Verlust oder Diebstahl des/der Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä ist TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen, zuwiderhandeln führt dazu, dass der Kunde bzw. Firmenkunde für alle durch den Verlust, Diebstahl oder die Weitergabe des/der Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä und/oder PIN/Passwort verursachten Schäden haftet, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist/sind Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä unverzüglich TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner zurückzugeben. Im Falle des Verlustes oder nicht erfolgter Rückgabe wird dem Kunden bzw. Firmenkunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifübersicht berechnet. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner behält sich vor, vom Kunden bzw. Firmenkunden Ersatz für den eingetretenen Schaden zu verlangen. Werden dem Kunden bzw. Firmenkunden weitere Zugänge mit z. B einem RFID-Chip zur Fahrzeugöffnung übergeben, finden die Regelungen in dieser AGB sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde bzw. Firmenkunde den Fahrzeugschlüssel oder den Link für die Anmeldung auf der online Plattform bei der Fahrzeugübernahme von TEILZEUG oder von dem Kooperations- und Vertragspartner. Der Fahrzeugschlüssel ist an TEILZEUG oder an den Kooperations- und Vertragspartner bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner ist berechtigt, den Zugang zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden bzw. bei einem Firmenkunden des Tarifpartners für einen einvernehmlich zwischen TEILZEUG und/oder dem Kooperations- und Vertragspartner einerseits und dem Kunden bzw. dem Tarifpartner oder Fahrberechtigten andererseits festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung den Schlüssel, online Zugang, App, Kundenkarte, o.ä bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Buchungspflicht/Fahrzeugstandort

Der Kunde bzw. Firmenkunde verpflichtet sich, vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes bei TEILZEUG oder bei einem Kooperations- und Vertragspartner zu buchen. Mögliche vorliegende Buchungseinschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Buchung des Kunden bzw. Firmenkunden stellt dabei ein Angebot an TEILZEUG oder an den Kooperations- und Vertragspartner zum Abschluss eines Nutzungs- und Kundenvertrages dar. Der Nutzungs- und Kundenvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch TEILZEUG oder mit dem Kooperations- und Vertragspartner zustande. Der Kunde bzw. Firmenkunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner ist berechtigt, ein anderes Fahrzeug zur gebuchten Fahrt bereitzustellen. Für die im Buchungsportal und oder in gedruckter Form angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen Standort des Fahrzeuges kommen, wofür TEILZEUG oder der Kooperationsund Vertragspartner keine Haftung übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifübersicht erhoben.

§ 6 Nutzungs- und Abrechnungszeitraum

Die Nutzungsdauer und der Abrechnungszeitraum umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen halben Stunde und umfasst mindestens eine Stunde.

§ 7 Stornierungen

Kann ein Kunde bzw. Firmenkunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, ist es diesem gestattet, eine Stornierung des zustande gekommenen Nutzungs- und Kundenvertrages vorzunehmen. Die Stornierung ist für den Kunden bzw. Firmenkunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50% des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preis- und Tarifübersicht zu erheben. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes gehandhabt.

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde bzw. der Firmenkunde hat sich vor Beginn der Fahrt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen. Weiter ist er verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden, Verunreinigungen, fehlende Ausrüstungsgegenstände oder Zubehör zu überprüfen und mit der im Fahrzeug befindlichen Schadensliste abzugleichen. Festgestellte Mängel/Schäden, Verunreinigungen, fehlende Ausrüstungsgegenstände oder Zubehör sind TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner vor Fahrtantritt telefonisch oder per E-Mail zu melden und wenn möglich mit einem Foto festzuhalten und in der Schadensliste zu vermerken. Die Durchführung einer Reparatur oder Abschleppung durch den Kunden bzw. Firmenkunden ohne vorherige Zustimmung durch TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners ist unzulässig und führt zu keinem Ersatzanspruch gegenüber TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner.

§ 9 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

Der Kunde bzw. Firmenkunde sowie die Tarifpartner und Fahrberechtigten verpflichten sich, bei jeder Fahrt die in Deutschland gültige Fahrerlaubnis passend zum Fahrzeug stets mitzuführen. Die Fahrberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den fortführenden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und an die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Fahrerlaubnisentzugs, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde bzw. Firmenkunde ist verpflichtet, TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner vom Verlust oder der Einschränkung der bisher in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 10 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde bzw. Firmenkunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und wenn nötig aufzufüllen bzw. herzurichten. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Der Transport von Tieren ist nur in einer geschlossenen und sicheren Transportbox für Haustiere gestattet. Die Carsharingstation ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden bzw. Firmenkunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß jeweils gültiger Tarifübersicht oder direkt durch den Dienstleister an den Nutzer/Kunden berechnet. Als verschmutzt im gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb Europas gestattet, wobei für Auslandsfahrten mit Ausnahme der Länder, Italien, Liechtenstein, Slowenien, Ungarn, Schweiz, Slowakei und die Tschechische Republik vor Fahrtantritt von TEILZEUG oder von dem Kooperations- und Vertragspartner eine schriftliche Genehmigung einzuholen ist. Der Kunde bzw. Firmenkunde ist für die Einhaltung der im jeweiligen Land gültigen gesetzlichen Verkehrsvorschriften verantwortlich. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Ausbildungsfahrten für die Fahrerlaubnis, zur Beförderung von Gefahrenstoffen, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Haftung der TEILZEUG

Die Haftung der TEILZEUG, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. gegebenenfalls des Firmenkunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der TEILZEUG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Versicherung (siehe dazu § 12 dieser AGB) besteht. Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände wird nicht übernommen. Fundsachen sind TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens TEILZEUG oder von dem Kooperations- und Vertragspartner nicht übernommen. Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht eines Ereignisses, auf deren Eintritt TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), ist eine Haftung der TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners ausgeschlossen.

 

§ 12 Haftung des Kunden bzw. Firmenkunden

Der Kunde bzw. Firmenkunde haftet nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln, sofern er das Fahrzeug oder das/die Zugangsmedium/-medien beschädigt bzw. entwendet oder seine Pflichten aus dem Kunden- und Nutzungsvertrag verletzt hat. Dem Kunden bzw. Firmenkunden wird dabei entsprechend § 2 dieser AGB das Handeln der Tarifpartner bzw. Fahrberechtigten wie eigenes Handeln zugerechnet, für deren Verhalten der Kunde bzw. Firmenkunde haftet. Die Haftung des Kunden bzw. Firmenkunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Ansprüche Dritter und Nutzungsausfall. Hat der Kunde bzw. Firmenkunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden der TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner durch die Vereinbarung von gesonderten Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden bzw. Firmenkunden oder Tarifpartners bzw. Fahrberechtigten führen. Der Kunde bzw. Firmenkunde haftet für von ihm zu vertretende und von Tarifpartnern bzw. Fahrberechtigten begangenen Verkehrsstrafen- und sonstigen Störungshandlungen sowie für Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften selbst. Die dafür anfallenden Kosten für TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde bzw. Firmenkunde, wobei dafür eine Pauschalgebühr gemäß jeweils gültiger Tarifübersicht erhoben wird. Der Kunde bzw. Firmenkunde ist verpflichtet, TEILZEUG und dem Kooperations- und Vertragspartner die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann TEILZEUG oder der der Kooperations- und Vertragspartner dem Kunden bzw. Firmenkunden in Höhe seines Aufwands oder pauschal mit 15,00 EUR in Rechnung stellen. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges eines Kooperations- oder Vertragspartners ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen; Aufwendungen, die TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden bzw. Firmenkunden gemäß jeweils gültiger Tarifübersicht oder nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem ist TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 13 Versicherung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden bzw. Firmenkunden oder durch den Kooperations- und Vertragspartner ergeben sich aus der gültigen Preis- und Tarifübersicht. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn diese vor Fahrtantritt zusätzlich gebucht wurde und die fahrberechtigte Person – nicht der Kunde bzw. Firmenkunde oder der Tarifpartner selbst der Fahrer ist – bei der Buchung angeben wurde. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung der TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners zulässig.

§ 14 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde bzw. Firmenkunde verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher Mit-Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, mit Ausnahme des Mietwagens, zu Schaden kam. Der Kunde bzw. Firmenkunde muss eine Beweissicherung, durch Aufnahme von Fotos, durchführen und ist zur Schadensminderung verpflichtet. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde bzw. Firmenkunde kein Schuldanerkenntnis abgeben. Der Kunde bzw. Firmenkunde ist verpflichtet, TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner zunächst unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über das Schadensereignis zu informieren und hat TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig, inklusive Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und persönlich angefertigten europäischen Unfallberichts bzw. einer Diebstahlanzeige, anzuzeigen. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. Firmenkunde oder der Tarifpartner bzw. Fahrberechtigte hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Anzeige spätestens zwei (2) Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner kann dem Kunden bzw. Firmenkunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden bzw. Firmenkunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Schadensereignis eine Aufwandspauschale gemäß gültiger Gebührenübersicht berechnen.

§ 15 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde bzw. Firmenkunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten und vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug unbeschädigt und mit allen übergebenen Papieren, mit dem dazugehörigen Zubehör, in einem sauberen Zustand sowie ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter und sonstige elektronische Geräte ausgeschaltet, gegen Diebstahl gesichert) retourniert wird und der Fahrzeugschlüssel zuvor am vorgesehenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen und aufzuladen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten, Veranstaltungen, usw.) nur dann erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an TEILZEUG oder an den Kooperations- und Vertragspartner berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden bzw. Firmenkunden bleibt TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs.

§ 16 Verspätungen

Kann der Kunde bzw. Firmenkunde den in der Buchung angezeigten und vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden bzw. Firmenkunden nicht eingehalten werden, ist TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner darüber hinaus anstelle des ihm tatsächlich entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß der jeweils gültigen Gebührenübersicht erheben.

§ 17 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde bzw. Firmenkunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten dieser AGB bzw. des Nutzer- und Kundenvertrages, insbesondere bei unzureichender Betankung oder Ladung oder nicht ausschalten eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN oder Passwort, so werden dem Kunden bzw. Firmenkunden die dadurch entstehenden Kosten gemäß der aktuell gültigen Gebührenübersicht und entsprechend dem Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Kaution

Dem Kunden bzw. Firmenkunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmegebühren, Mitgliedsgebühren, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Tarifpartnern bzw. Fahrberechtigten, eine möglich vereinbarte Verbrauchspauschale sowie Servicegebühren gemäß gültiger Gebührenübersicht in Rechnung gestellt, wobei die Abrechnung und Abbuchung der hierdurch entstehenden Aufwendungen monatlich erfolgt. Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer gemäß § 5 dieser AGB entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Stunden- bzw. Tages- und ev. anfallende Kilometerpreise als verbindlich. Die dem Kunden bzw. Firmenkunden übermittelte Rechnung der TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungserhalt fällig und zahlbar und wird per Lastschrift von dem angegebenen Kundenbankkonto eingezogen. Nach Verzug haftet er für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiterführenden Schadens infolge eines Verzugs bleibt hiervon unberührt. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Guthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPALastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde bzw. Firmenkunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift hat der Kunde bzw. Firmenkunde ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden bzw. Firmenkunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner dem Kunden bzw. Firmenkunden die Lastschrift in Höhe des tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß jeweils gültiger Gebührenübersicht in Rechnung stellen. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenübersicht berechnen. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden bzw. Firmenkunden geleistete Kaution ist durch TEILZEUG oder durch den Kooperations- und Vertragspartner nicht zu verzinsen.

§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen der TEILZEUG oder gegen den Kooperations- und Vertragspartner, kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder solchen die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners stehen, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens Nutzer und Kunden, sowie Firmenkunden oder die Möglichkeit zur Aufrechnung ist ausgeschlossen.

§ 20 Vertragsänderungen

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bzw. Firmenkunden schriftlich entweder auf der Rechnung oder per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt und erlangen für das zwischen dem Kunden bzw. Firmenkunden und der TEILZEUG und deren Kooperations- und Vertragspartner bestehende Vertragsverhältnis Geltung, sofern der Kunde bzw. Firmenkunde nicht rechtzeitig einen Widerspruch einreicht. Auf diese Folge wird ihn TEILZEUG und der Kooperations- und Vertragspartner bei der Bekanntgabe hinweisen. Der Widerspruch des Kunden bzw. Firmenkunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an TEILZEUG oder an den Kooperations- und Vertragspartner angezeigt werden. Bei einem allfälligen Widerspruch des Kunden bzw. Firmenkunden ist der Vermieter berechtigt, den Kundenvertrag gem. § 21 aufzulösen.

§ 21 Kündigung, Sperrung

Der Kunden- und Nutzervertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wurde aber im Zuge des Abschlusses des Kundenvertrages davon abweichend eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages aus wichtigem Grund. Bei Tarifen mit Mindestvertragslaufzeit steht dem Kunden bzw. Firmenkunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei jeder Änderung der Preis- und Gebührenübersicht zu. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner auch berechtigt, den Kunden bzw. Firmenkunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche, zumindest EUR 200,00 übersteigende Forderungen der TEILZEUG oder des Kooperations- und Vertragspartners aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer von TEILZEUG oder des Kooperationsund Vertragspartners gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden bzw. Firmenkunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 24 dieser AGB). TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner wird den Kunden bzw. Firmenkunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung informieren.

 

§ 22 Datenschutz

TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner speichert personenbezogene Daten der Kunden oder Firmenkunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Übermittlung eigener Werbung sowie zum Zwecke der Bonitätsprüfung. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden die personenbezogenen Daten des Kunden oder Firmenkunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden oder Firmenkunden gefahren, ist der Kunde oder Firmenkunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner verpflichtet sich, Daten des Kunden, Firmenkunden oder Fahrberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.teilzeug.de/datenschutz. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden, Firmenkunden oder Fahrberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte als Vermittler (gemäß § 2) Daten des Kunden wie: Namen, Anschrift, Führerschein, Zahlungsmethode an diesen übergeben. TEILZEUG oder der Kooperationsund Vertragspartner wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle, Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen. Im Regelfall werden lediglich anonyme Daten zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, sodass der Kunde oder Firmenkunde im Vermittlungsfall gegenüber TEILZEUG oder dem Kooperations- und Vertragspartner anonym bleibt. Der Kunde bzw. Firmenkunde erklärt sein Einverständnis: „Hiermit gebe ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass TEILZEUG oder der Kooperations- und Vertragspartner die von mir bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung im elektronischen Buchungssystem sichtbar macht, Übermittlung eigener Werbung erhebt, verarbeitet und nutzt sowie zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit an die in § 23 genannten Firmen übermittelt. Des Weiteren erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, zum Zwecke der Erstellung eines automatischen, elektronischen Fahrtenbuches, eine GPS-Positionsbestimmung erfolgt. Diese Zustimmung gilt auch bei Verstößen gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens, so dass TEILZEUG auch berechtigt ist, GPS-Positionsbestimmungen vorzunehmen. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen, wobei ich meine diesbezügliche Erklärung an mitteilen@teilzeug.de richte. TEILZEUG wird weiter von mir ermächtigt, bei Verkehrsstrafen oder sonstigen Verwaltungsübertretungen bzw. sonstigen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften meine personenbezogenen Daten im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die jeweilige Behörde zu übermitteln. Gleiches gilt für Lenkererhebung wegen Besitzstörungshandlungen. Wurde das Fahrzeug nicht von mir, dem Kunden bzw. Firmenkunden, gefahren, bin ich verpflichtet, den Namen und die Anschrift des Fahrers unverzüglich an TEILZEUG mitzuteilen.“ TEILZEUG verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden bzw. Firmenkunden oder des bekannt gegebenen Fahrers nicht an Dritte zum Zwecke der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. TEILZEUG behält sich jedoch vor, die Daten an andere Carsharing-Organisationen weiterzugeben, sofern dies für die Quernutzung notwendig oder zweckmäßig ist.

 

§ 23 Bonitätsprüfung

TEILZEUG behält sich vor, den nachfolgend genannten Auskunftstellen entsprechend der Zustimmungserklärung des Kunden bzw. Firmenkunden in § 22 dieser AGB die ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten sowie die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages stehenden Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit zu übermitteln und von diesen Auskünfte über den Kunden bzw. Firmenkunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden, Deutschland https://www.schufa.de/de/ Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12, D-41460 Neuss https://www.creditreform.de TEILZEUG behält sich vor, eine Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen.

§ 24 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Kunden bzw. Firmenkunden zu vertretenden Tatbeständen kann TEILZEUG für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 300,00 EUR erheben:

- Fahrten ohne Buchung

- Unberechtigte Weitergabe des/der Zugangsmediums/-medien und/oder der PIN

- Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte

- Um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe

- Missbräuchliche Benutzung von Tank- und Ladekarten

Die Möglichkeit von TEILZEUG zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon aber unberührt.


§ 25 Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt sind, wobei E-Mail der Schriftform genügt. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und/oder dieser AGB berührt im Übrigen nicht die Wirksamkeit oder Gültigkeit des übrigen Inhalts. Die Vertragsparteien kommen überein, dass allenfalls vorhandene Vertragslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichem Willen der Vertragsparteien zu erschließen sind. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der TEILZEUG vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand 02/2021

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